Die Generalversammlung findet einmal jährlich in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres statt. Sie wird durch die Verwaltung unter Bekanntgabe der Traktanden spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstag einberufen.
Die Generalversammlung findet einmal jährlich in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres statt. Sie wird durch die Verwaltung unter Bekanntgabe der Traktanden spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstag einberufen.