Der Schaukasten kann von allen Bewohnerinnen und Bewohnern, den Kirchen, Alterseinrichtungen, sozialen und Quartier-Organisationen genutzt werden. Dabei sind folgende Kriterien einzuhalten:
- Der Inhalt soll einen direkten Bezug zur Siedlung aufweisen.
- Die Verwaltung übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt. Er wird die Publikationen auch nicht redigieren.
- Die Artikel sind möglichst kurz und aussagekräftig zu halten. Sie dürfen eine A4-Seite nicht überschreiten.
- Damit sie gut lesbar sind, müssen sie mindestens die Schriftgrösse 14 (Arial) und Zeilenabstand 1,5 aufweisen.
- Die Verwaltung entscheidet endgültig über Aushang.
- Der Aushang Dritter soll nicht länger als 14 Tage im Schaukasten ausgehängt sein.
Die Betreuung des Schaukastens erfolgt durch die Verwaltung. Publikationen sind bei einem Mitglied der Verwaltung abzugeben oder an info@bvp-wankdorf.ch zu senden.
