Der Schaukasten kann von allen Bewohnerinnen und Bewohnern, den Kirchen, Alterseinrichtungen, sozialen und Quartier-Organisationen genutzt werden. Dabei sind folgende Kriterien einzuhalten:
- Der Inhalt soll einen direkten Bezug zur Siedlung aufweisen.
- Die Verwaltung übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt. Er wird die Publikationen auch nicht redigieren.
- Die Artikel sind möglichst kurz und aussagekräftig zu halten. Sie dürfen eine A4-Seite nicht überschreiten.
- Damit sie gut lesbar sind, müssen sie mindestens die Schriftgrösse 14 (Arial) und Zeilenabstand 1,5 aufweisen.
- Die Verwaltung entscheidet endgültig über Aushang.
Die Betreuung des Schaukastens erfolgt durch die Verwaltung. Publikationen sind bei einem Mitglied der Verwaltung abzugeben oder an info@bvp-wankdorf.ch zu senden.